Wer seine Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann, der ist von Gehaltspfändung oder Kontopfändung bedroht. Damit dem Betroffenen noch ein Teil für seinen Lebensunterhalt übrig bleibt, hat der Gesetzgeber so genannte Pfändungsgrenzen geschaffen. Im Klartext bedeutet dies, dass ihm nur ein gewisser Teil seines Arbeitseinkommens als Pfändung abgezogen werden darf. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.

Das bedeutet aber auch gleichzeitig, dass es Personen schwer haben werden, Kredite unter der Pfändungsgrenze zu bekommen. Liegt also das Einkommen eines Beschäftigten unterhalb oder knapp über dieser Pfändungsgrenze, wird er kaum eine Bank finden, die ihm einen Kredit gewährt.

Ob diese Verfahrensweise richtig oder falsch ist, mag dahingestellt sein. Begründet wird diese Ablehnung jedenfalls damit, dass im Falle von finanziellen Schwierigkeiten, bei dem Schuldner “nichts zu holen ist”, falls er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Pfändungsfreigrenze verhindert es, dass die Banken in solch einem Fall das Gehalt pfänden können.

Aus dieser Sicht betrachtet wird es wohl kaum eine Bank geben, die an den Personenkreis mit einem niedrigen Einkommen, Kredite vergibt, denn das Risiko des Ausfalls ist hier schon praktisch vorprogrammiert.